AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der RSI Rohr . Stahl . Industrie GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin

1.Allgemeines

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung und den nachfolgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht bzw. verpflichten nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

Mündlich oder telefonisch getroffene Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglich schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.

Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

  1. Angebot

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Mengen und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

 

  1. Lieferungs- und Leistungsbedingungen

Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Wird ein Liefertermin schriftlich, ausdrücklich als verbindlich vereinbart, ist die Lieferfrist nicht verlängerbar und der Fortbestand unseres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Lieferung oder Leistung gebunden. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen voraus.

Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen. Wir sind von der Verpflichtung zur Annahme/Abnahme der bestellten Lieferung/Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferungen/Leistungen wegen der durch die höhere Gewalt bzw. den Arbeitskampf verursachten Verzögerung bei uns – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte – nicht mehr verwertbar ist.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise sind freibleibend. Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen.

Sämtliche Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz und bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat.

Alle Rechnungen sind nach 30 Tagen zur Zahlung fällig sofern nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wird.

Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und der preislichen und rechnerischen Richtigkeit. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst wird. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen, Wechsel nur nach gesonderter Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug oder bei bekannt gewordener Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann sofortige Zahlung und Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangt, noch nicht gelieferte Ware zurückgehalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen eingestellt werden.

Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgelegt worden oder unstrittig sind.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Bezahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist nicht gestattet.

Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb nach §950BGB wird ausgeschlossen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z.Z. der Verarbeitung.

Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe, ebenso wie sonstige Neben- und Sicherungsrechte aus dem Verkauf und, falls Miteigentum an der Vorbehaltsware besteht, zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen unter Überlassung aller für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls, etc.). Außerdem ist der Kunde verpflichtet, der Pfändung und/oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte sofort zu widersprechen, andernfalls macht er sich uns gegenüber schadenersatzpflichtig.

Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Eine Abtretung aus diesem Vertrag erwachsender Forderungen an Dritte bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

 

  1. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:

  1. bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
  2. bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tag der Abnahme.

 

  1. Gewährleistung

Die Lieferung/Leistung ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

Werden unsachgemäß und ohne unsere Zustimmung Instandsetzungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe vorgenommen, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Das gleiche gilt, wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist ohne unsere Einwilligung unsachgemäße Veränderungen an dem Vertragsgegenstand vorgenommen werden.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen jeweils nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht an Dritte abtretbar.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge fahrlässigen Verhaltens unsererseits oder vorsätzlichen Verhaltens unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen bleibt unberührt.

 

  1. Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

  1. Rechte Dritter

Der Besteller übernimmt die Gewähr, dass die von ihm in besonders vorgeschriebener Ausführung bestellte Ware nicht die Rechte Dritter verletzt. Von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Rechtsverletzung ergeben könnten, hat uns der Besteller freizuhalten.

 

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.

Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und allen Zusatzverträgen ist, sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Berlin

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 01.01.2015